Die damals noch junge Bundesrepublik Deutschland hat die vom ebenfalls noch jungen Europarat 1961 verabschiedete Europäische Sozialcharta als einer der ersten Vertragsstaaten (damals 16) unterzeichnet und in der Folge zügig ratifiziert, als fünfter Vertragsstaat nach Großbritannien, Norwegen, Schweden und Irland. In dem zumindest in demokratisch verfassten Ländern erkennbaren Bestreben nach den menschenverachtenden Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges, auf internationaler und vor allem europäischer Ebene verbindliche Abkommen und völkerrechtliche Verpflichtungen für die Staaten zu etablieren, soziale Menschenrechte allgemeinverbindlich festzulegen und gemeinsam weiter zu entwickeln, hat die ESC seither einen wichtigen und allseits anerkannten Grundpfeiler europäischer Sozial- und Menschenrechtstradition geschaffen. Allerdings ist der Prozess der Erneuerung der Europäischen Sozialcharta hin zur Revidierten Europäischen Sozialcharta (RESC) von 1996 jedenfalls bei der Implementierung in Deutschland bisher nur schleppend verlaufen und drohte und droht bisweilen endgültig zu versanden. Die Ausführungen extrahieren den aktuellen Sachstand der Ratifikation und beleuchten die Problempunkte aus europa(rats)freundlicher und völkerrechtspragmatischer Sicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-04 |
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