In einem Verfahren gemäß Art. 81 EGV a. F. befasste sich der EuGH konkret mit der zentralen Frage, ob der britische Pharmakonzern GlaxoSmithKline Services Unlimited (GSK) über allgemeine, mit Arzneimittel-Großhändlern in Spanien vertraglich vereinbarte Verkaufsbedingungen den Parallelhandel mit Medikamenten in Spanien über eine Preisdifferenzierungsklausel begrenzen durfte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-03 |
Seiten 361 - 366
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