Die Standesorganisationen der Apotheker in Deutschland streiten mit dem saarländischen Gesundheitsminister und einer niederländischen Gesellschaft („Doc-Morris“) über zwei Fragen: Erstens, ob Deutschland trotz des hier geltenden „Fremdbesitzverbotes“ gemeinschaftsrechtlich verpflichtet ist, ausländischen Kapitalgesellschaften die Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke zu erteilen und zweitens, ob Behörden ein in Deutschland geltendes Gesetz im Kollisionsfall mit dem Gemeinschaftsrecht unangewendet lassen dürfen oder sogar müssen.
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