Mit der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen hat die Europäische Union Mindeststandards geschaffen, die sich auch auf den arbeitsrechtlichen Schutz durch Verschwiegenheitspflichten auswirken. Hiervon ist nicht nur die inhaltliche Reichweite des nunmehr unionsrechtlich vorgeprägten Schutzes betroffen, sondern zugleich enthält die Richtlinie auch arbeitsrechtlich relevante Vorgaben für den Schutz von Whistleblowern, wenn diese Geschäftsgeheimnisse offenbaren.
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