Das ab S. 266 in diesem Heft abgedruckte Urteil des EuGH in der Rechtssache Watts schließt eine ganze Sequenz von Urteilen ab, mit denen der EuGH den EU-Bürgern eine weitgehende Freiheit zur grenzüberschreitenden Leistungsbeanspruchung von Krankenbehandlungsleistungen gewährte. Es begann mit den Urteilen von 1998 in der Rechtssache Kohll und Decker für die grenzüberschreitende Beanspruchung von Krankenversicherungsleistungen durch Luxemburger Sozialversicherte, deren System eine Kostenerstattung vorsieht und sich schon weitgehend einer grenzüberschreitenden Leistungsbeanspruchung geöffnet hatte. Diese Rechtsprechung wurde fortgesetzt für das dem deutschen Krankenversicherungssystem vergleichbare niederländische Krankenversicherungssystem mit Sachleistungen in den Rechtssachen Geraets-Smits und Peerbooms sowie Müller-Fauré und van Riet, bei der es zuerst um die grenzüberschreitende Beanspruchung von Krankenhausleistungen und sodann um die grenzüberschreitende Beanspruchung von ambulanten Leistungen ging. Abgeschlossen wird dieses Urteil nunmehr mit dieser Entscheidung, bei der es um die grenzüberschreitende Beanspruchung stationärer Leistungen von Bürgern aus einem System der nationalen Gesundheitsversorgung (NHS) geht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2006.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-07-01 |
Seiten 241 - 246
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: