Nachdem zum 1.1.2015 der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eingeführt wurde, gibt es Streit zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern. Deutschland meint, ein Arbeitnehmer müsse den deutschen Mindestlohn selbst dann erhalten, wenn er sich nur auf der Durchreise durch Deutschland befindet. Vor allem die östlichen Nachbarn sehen dies als Wettbewerbsnachteil für ihre Fuhrunternehmen an. Inzwischen hat dies gar die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob einem Arbeitnehmer auf der Durchreise durch Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zu zahlen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-05 |
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