Welche sozialen Rechte Migranten zustehen sollen, ist ein ebenso grundlegendes wie aktuelles Thema – das zeigen die Entwicklungen der EU-Freizügigkeit und die in Europa unzureichend bewältigte Aufgabe der Aufnahme von Flüchtlingen. Im Kontext der territorial gebundenen rechtlichen Verantwortung von Staaten für Sozialleistungssysteme ist es geprägt durch die Kernbegriffe „Initiierung“, „Initiation“ und „Irritation“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-03-06 |
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