Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich mit dem Urteil des BVerfG in der Rechtssache Honeywell, mit der ein vorläufiger Schlussstrich unter die Probleme gezogen wurde, die das Urteil des EuGH in der Rs. Mangold aufgeworfen hatte. Das BVerfG hat die Auffassung, dass es sich bei dieser Entscheidung um einen sogenannten ausbrechenden Rechtsakt handle, abgelehnt. Der Verfasser zeichnet den Weg der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und natürlichem Verfassungsrecht nach und stimmt dem Beschluss in der Rs. Honeywell zu.
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