Mit dem Einsetzen des Flüchtlingsstroms im Herbst 2015 ist es zu kaum noch überschaubaren Gesetzesänderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts gekommen. Zeitgleich ist das Leistungsrecht für Asylbewerber massiv verschärft worden. Das neue Sanktionspotenzial stellt den vom BVerfG in 2012 aufgestellten Grundsatz, dass das Sozialleistungsrecht kein Steuerungsinstrument der Migrationspolitik ist, erheblich in Frage. Weitere leistungsrechtliche Einschnitte zeichnen sich im Rahmen der Reform des Europäischen Asylsystems ab.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-02-06 |
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