Die in Großbritannien in den Jahren 1995/1996 eingeleiteten Reformen in der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik haben die nachfolgenden gemeinschaftsrechtlichen Leitlinien zur Arbeitsmarktpolitik und damit die Arbeitsmarktreformen der anderen Mitgliedstaaten der EU nicht unwesentlich beeinflusst. Trotz der verbliebenen Unterschiede in der Ausgestaltung weisen die Grundstrukturen in allen Staaten nunmehr zahlreiche Gemeinsamkeiten bzw. Ähnlichkeiten auf. Dieser Aspekt, aber auch der Vergleich mit einem Land, das allgemein einem anderen Wohlfahrtssystem zugerechnet wird, lässt den Blick auf die britischen Regelungen reizvoll erscheinen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-02-10 |
Seiten 69 - 76
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