Der Aufsatz behandelt die Frage, ob die Überlassung von Rotkreuzschwestern auf Grundlage von Gestellungsverträgen in den persönlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG fällt. Die Frage steht aber pars pro toto für das Problem der Grenzen der Organisation von Arbeit im Rahmen verbandsrechtlicher Sonderbindungen. Anknüpfungspunkt ist der Arbeitnehmerbegriff, der die Rechtsstellung der Rotkreuzschwestern nach nationalem und europäischem Recht determiniert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-04-04 |
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