Das Kurzarbeitergeld hat in der Corona-Krise, ebenso wie in der Finanzmarktkrise vor gut zehn Jahren, eine sehr hohe praktische Bedeutung. Kurz nach Beginn der Krise im März 2020 stellten in kurzer Zeit über 10 Millionen Personen in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Kurzarbeitergeld. Der Aufsatz soll einen Blick auf die allgemeinen Regelungen und die Änderungen in der Krise werfen. Dies aber nicht nur aus Sicht des deutschen, sondern auch des türkischen Rechts. Ein Vergleich zwischen den beiden Rechtsordnungen ist interessant, da Deutschland und die Türkei – spätestens seit dem Anwerbeabkommen im Jahr 1961 – vielfältige und intensive Beziehungen verbinden. Die Türkei ist zwar kein EU-Mitglied, es besteht aber seit 1963 ein Assoziierungsabkommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-05 |
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