Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Urlaub aus? Diese Frage wurde durch die Maßnahmen zur Überwindung der COVID-19-Pandemie aktuell und sie ist nach deutschem Recht unklar, aber mit Hilfe des EU-Rechts zu beantworten. Die inzwischen reichhaltige EuGH-Rechtsprechung ebnet jedenfalls den Weg; die Antwort ist aus inländischem Recht nicht auf Anhieb zu erschließen. Dafür spielt das Gebot der Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitbeschäftigten eine wichtige Rolle; nicht minder wichtig ist die Qualifikation der COVID-19-bedingten Kurzarbeit als Reaktion auf eine Krankheit und damit als Maßnahme der Krankheitsbekämpfung mit unmittelbaren Rückwirkungen auf die urlaubsrechtliche Systematik im Rahmen der §§ 9 f. BUrlG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-01 |
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