Die Frage, ob Tarifverträge an den Grundrechten des Grundgesetzes zu messen sind, ist eine Grundlagenfrage des deutschen Tarifrechts. In einem Vorlagebeschluss zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen hat das BAG nun angenommen, dass Tarifverträge auch anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 20 GRC) zu kontrollieren sein können. Der EuGH hat sich zu dieser Frage noch nicht geäußert, da es in dem konkreten Fall seiner Auffassung nach nicht darauf ankam. Dieser Beitrag untersucht daher die noch ungeklärte Frage, ob und, wenn ja, wie Tarifverträge anhand von Art. 20 GRC zu kontrollieren sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-03 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: