Die Frage, ob Tarifverträge an den Grundrechten des Grundgesetzes zu messen sind, ist eine Grundlagenfrage des deutschen Tarifrechts. In einem Vorlagebeschluss zu tariflichen Nachtarbeitszuschlägen hat das BAG nun angenommen, dass Tarifverträge auch anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 20 GRC) zu kontrollieren sein können. Der EuGH hat sich zu dieser Frage noch nicht geäußert, da es in dem konkreten Fall seiner Auffassung nach nicht darauf ankam. Dieser Beitrag untersucht daher die noch ungeklärte Frage, ob und, wenn ja, wie Tarifverträge anhand von Art. 20 GRC zu kontrollieren sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2023.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-03 |
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