Die EU unterbreitete 2021 den Vorschlag zur rechtlichen Regelung von „Arbeitsbedingungen“ von über Plattformen Beschäftigte. Die nachfolgenden Überlegungen stellen den Vorschlag vor und würdigen seine Einzelregelungen wie grundlegenden Aussagen. Die Thematik ist dringlich und die europäische Zuständigkeit ist gegeben. Der Vorschlag lässt aber die internationalrechtliche Dimension der Plattformarbeit unberücksichtigt. Auch die Einzelvorschläge – namentlich im Hinblick auf die Vermutungsregelung für abhängige Beschäftigung – werfen hinsichtlich der Auswahlkriterien, Wirkungsweise und Gesamtanlage zahlreiche Zweifel auf. Es ist weiter fraglich, ob der mit dem Vorschlag beanspruchte Zuwachs an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erreicht werden kann. Näher betrachtet, bleibt das den über Plattformen Beschäftigten in dem Vorschlag von der EU in Aussicht gestellte Schutz- und Sicherungsversprechen hinter den geweckten Erwartungen zurück, weil nach den Prämissen des Vorschlages der arbeits- und sozialrechtliche Schutz für die selbstständig auf Plattformen arbeitenden Personen oft prekär ist. Dieses alles kommt in dem Vorschlag nicht zureichend zur Geltung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-08 |
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