Nach dem Urteil des EuGH vom 26. Januar 2012 in der Rechtssache Kücük kann das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine umstrittene Rechtsprechung, nach der die Aneinanderreihung einer Vielzahl befristeter Arbeitsverträge auf den Sachgrund der Vertretung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG gestützt werden kann, nicht unverändert beibehalten. Für die Befristungspraxis wird vor allem von Bedeutung sein, welchen Prüfungsmaßstab das BAG für die Rechtsmissbrauchskontrolle herausarbeitet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2012.09.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
| Veröffentlicht: | 2012-08-30 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
