Zum 1.1.1959 ist die VO Nr. 3 in Kraft getreten. Der Gegenstand dieser Verordnung, die erst durch die VO 1408/71, später durch die VO 883/2004 ersetzt wurde, war nicht weniger als die erste Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit zwischen den Staaten im gemeinsamen Europa. Deren Unverzichtbarkeit für das Fortschreiten der europäischen Integration hatte man früh erkannt. Der 60. Geburtstag der Ursprungsverordnung ist ein Grund zum Feiern und bietet Gelegenheit, den Blick auf Kontinuitäten und aktuelle Herausforderungen des europäischen Koordinationsrechts zu richten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-01-04 |
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