Internationale Aspekte des Arbeitsrechts werden von Gerichten relativ selten entschieden, Aufsehen erregt hat zuletzt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum internationalen Betriebsübergang. Das BAG hat dabei die Anwendbarkeit des deutschen Betriebsübergangsrechts bejaht. Anders sieht das BAG jedoch die Fälle zum internationalen Kündigungsschutz. Nach jetzt bestätigter Rechtsprechung können sich Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht auf freie Arbeitsplätze des Unternehmens im Ausland berufen. Ob dies auch bei grenznahen Betrieben gilt, lässt das BAG jedoch dahingestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-04 |
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