In der globalen Arbeitswelt stellt sich immer häufiger die Frage, welches Gericht im Konfliktfall für eine Klage zuständig ist. Für Streitigkeiten mit EU-Bezug bestimmt sich die internationale und örtliche Zuständigkeit nach der EuGVVO (= Brüssel Ia-VO). Bei grenzüberschreitenden Entsendungen finden sich ergänzende Regelungen. Der vorliegende Beitrag möchte die internationale und örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte in grenzüberschreitenden Zusammenhängen im Überblick darstellen und anhand aktueller Fälle aus der Rechtsprechung veranschaulichen und vertiefen.
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