Das BSG hat am 6.3.2013 (B 11 AL 5/12 R) die Frage geprüft und verneint, ob ein Existenzgründungszuschuss auch gezahlt werden muss, wenn der Anspruchssteller seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in das außereuropäische Ausland verlegt hat. Der EuGH hat dagegen am 13.12.2012 (Rs. C-379/11) entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitgebers gegen die Arbeitsverwaltung auf die Gewährung von Zuschüssen für eine Beschäftigung nicht von einem Inlandswohnsitz des Arbeitnehmers abhängig gemacht werden darf. Angestoßen durch diese beiden Entscheidungen will die folgende Untersuchung die Vorgaben des deutschen und europäischen Rechts für den Umgang des SGB III mit ausländischen Sachverhalten näher beleuchten und daraus Erkenntnisse für die verschiedenen Leistungen der Arbeitsförderung gewinnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-09 |
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