Die am 1.1.2019 in Österreich in Kraft getretene Indexierung der Familienbeihilfe verstößt gegen Art. 45 AEUV, Art. 67 VO Nr. 883/2004 und Art. 7 VO Nr. 492/2011. Dies belegt die einschlägige Rechtsprechung des EuGH, die Entstehungsgeschichte und der Zusammenhalt des sekundären koordinierenden Sozialrechts der Union mit der Freizügigkeit. Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wird aufgrund der ständigen Rechtsprechung des EuGH zur Verurteilung Österreichs und zur Unanwendbarkeit der Reform führen, so nicht ohnedies die österreichischen Gerichte einen acte clair annehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-08 |
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