Die Träger der deutschen Sozialversicherung unterliegen dem Vergaberecht. Nicht selten nehmen sie ihre Aufgaben jedoch gemeinsam durch rechtlich verselbstständigte Einrichtungen wahr, denen sie Aufträge ohne vorherige öffentliche Ausschreibung zuweisen. Eine solche „In-house-Vergabe“ ist nach der Rechtsprechung des EuGH unter engen Voraussetzungen zulässig, die er in der Rs. Econord – einem italienischen Vorlageverfahren – jüngst noch einmal bestätigt und präzisiert hat. Der Beitrag untersucht, welche Folgen sich daraus für die Träger der deutschen Sozialversicherung ergeben und versucht, noch ungeklärte Fragen zu beantworten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-04 |
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