Nach 67 Jahren trat 2018 das MuSchG umfassend reformiert in Kraft. Bis dahin wurde das EU-Recht in Deutschland kaum berücksichtigt. Die seit 1997 gültige Mutterschutzarbeitsverordnung hat mangels Beachtung den längst überfälligen Leitbildwechsel vom fürsorglich aussperrenden hin zum diskriminierungsfreien Mutterschutz nicht bewirkt. Der Reformstau stellt jetzt alle vor große Herausforderungen. Aktuelle EuGH-Entscheidungen unterstreichen die Bedeutung der mutterschutzspezifischen Gefährdungsbeurteilung für den diskriminierungsfreien Gesundheitsschutz der Frauen. Diese Impulse müssen nun endlich aufgegriffen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-06 |
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