Art. 12 EG
Art. 12 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegensteht, die die kostenlose Zurverfügungstellung einer Jahresvignette für Straßen Behinderten vorbehält, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem betroffenen Mitgliedstaat haben, und dabei diejenigen einschließt, die sich aus beruflichen oder persönlichen Gründen regelmäßig in diesen Staat begeben.
Urteil des EuGH vom 1. 10. 2009 – Rs. C-103/08 Arthur Gottwald ./. Bezirkshauptmannschaft Bregenz –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Prof. Dr. Ulrike Davy, abgedruckt in diesem Heft S. 307 ff.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.08.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-05 |
Seiten 344 - 347
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