Erneut wird über die „Grundrente“ als Mindestrente für langjährig Versicherte diskutiert, die im Wesentlichen eine Höherwertung niedrig bewerteter Rentenanrechte bei langer Versicherungszeit vorsieht. Dieser Vorschlag – seit fast einem Jahrzehnt immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Erörterungen – wirft auf der Basis der bestehenden Regeln über die zwischenstaatliche Koordinierung sozialer Sicherheit einige grundsätzliche EU-Rechtsfragen auf, die im Folgenden aufgegriffen und geklärt werden sollen.
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