Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und zum Verhältnis von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten hat durch die „Recht-auf-Vergessen“- Beschlüsse eine beachtliche Neuausrichtung erfahren. Deren weitreichende Folgen lassen sich gerade am unions- und grundrechtlich geprägten Arbeitsrecht veranschaulichen und bergen insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht Sprengkraft.
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