Die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und zum Verhältnis von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten hat durch die „Recht-auf-Vergessen“- Beschlüsse eine beachtliche Neuausrichtung erfahren. Deren weitreichende Folgen lassen sich gerade am unions- und grundrechtlich geprägten Arbeitsrecht veranschaulichen und bergen insbesondere im kollektiven Arbeitsrecht Sprengkraft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2020.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-03 |
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