Im Dezember 2007 hat der EuGH zwei seiner wichtigsten Entscheidungen zu Arbeits- und Wirtschaftsrecht gefällt. Das Urteil Viking betrifft Boykott und Streik gegen eine „Betriebsverlagerung“. Es bejaht die Anwendbarkeit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit auf diese Maßnahmen. Sie unterliegen daher dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Fraglich ist, inwieweit auch „normale“ Streiks an Grundfreiheiten zu messen sind. Überdies bejaht der EuGH ein Gemeinschaftsgrundrecht auf Streik und Boykott, dessen Verhältnis zu Grundfreiheiten noch unklar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2008.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-17 |
Seiten 109 - 117
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