Aus Sicht der EU-Bürger wird sich ein funktionierender Binnenmarkt für digitale Gesundheitsleistungen auch in der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Telemedizin äußern. Für EU-Bürger bedeutet Binnenmarkt Mobilität. Für die Schaffung eines solchen Binnenmarktes bietet die Rechtsprechung des EuGH zur Patientenmobilität die Grundlage, um den durch die Patientenmobilitätsrichtlinie geschaffenen Unklarheiten zu begegnen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten gegen die grenzüberschreitende telemedizinische Behandlung entgegenzuwirken.
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