Der Aufsatz thematisiert, wie der Leistungsexport und die Familienbetrachtungsweise bei der Koordinierung der Familienleistungen in der VO 883/2004 aus Sicht des Gleichbehandlungsprinzips verwirklicht werden (II.). Anschließend wird untersucht, inwiefern eine Leistungsexportpflicht bei Familienleistungen aus der Freizügigkeit der Unionsbürger und der Arbeitnehmer abgeleitet werden kann (III.). In den Schlussfolgerungen (IV.) werden die Inkonsequenzen herausgestrichen, die sich aus dem Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsquellen des Unionsrechts ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-04 |
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