Im ersten Teil des Beitrages (ZESAR 2016, 365 ff.) wurde festgestellt, dass der Sozialleistungsausschluss für wirtschaftlich inaktive Unionsbürger verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Zudem wurde aufgezeigt, dass die Ansicht des BSG, das Grundrecht auf das menschenwürdige Existenzminimum über einen Ermessensanspruch auf Sozialhilfe zu gewähren, nicht zu überzeugen vermag. Der zweite Teil des Beitrages setzt sich ausführlich mit der Ansicht der Landessozialgerichtsbarkeit auseinander, die von der Verfassungsmäßigkeit des Sozialleistungsausschlusses ausgeht und einen Ermessensanspruch auf Sozialhilfe ablehnt. Nachdem die wesentlichen Argumente dieser Ansicht skizziert werden, werden sie am Maßstab der Feststellungen des BVerfG zum Grundrecht auf das menschenwürdige Existenzminimum kritisch gewürdigt. Abschließend wird auf die Völkerrechtswidrigkeit des Sozialleistungsausschlusses eingegangen und die Ergebnisse in den Kontext der Entwicklungen des Sozialrechts eingebettet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-04 |
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