Die Beteiligung der Arbeitnehmer im Gründungsstadium einer Societas Europaea (SE) sorgt immer wieder für Streitstoff, auch vor Gericht. In Theorie und Praxis wenig Aufmerksamkeit hat dabei lange erfahren, dass nicht nur die Arbeitnehmer und ihre betrieblichen Vertretungen Rechte im Gründungsstadium der SE haben, sondern auch die Gewerkschaften. Zwei neuere Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten – eine davon ist derzeit beim Bundesarbeitsgericht anhängig – geben Anlass, sich mit den Gewerkschaftsrechten im Gründungsstadium der SE und ihrer gerichtlichen Durchsetzung intensiver zu befassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-03 |
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