Die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten enthält ein anspruchsvolles Konzept von Mindeststandards bei Sozialleistungen für besonders schutzbedürftige Asylbewerber. Die dort geregelte Verschränkung einer qualifizierenden und leistungskoordinierenden Einzelfallprüfung mit den Sozialleistungsansprüchen zeigt einmal mehr, wie gering der Grundkonsens einer europäischen Verwaltungsrechtsdogmatik ist und welche Brüche gerade zu den deutschen Traditionen bestehen. Mit dem Beitrag werden die Umsetzungsdefizite insbesondere im Asylbewerberleistungsgesetz aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten für Gesetzgebung und Rechtsanwendung diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-09 |
Seiten 107 - 112
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.