Die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten enthält ein anspruchsvolles Konzept von Mindeststandards bei Sozialleistungen für besonders schutzbedürftige Asylbewerber. Die dort geregelte Verschränkung einer qualifizierenden und leistungskoordinierenden Einzelfallprüfung mit den Sozialleistungsansprüchen zeigt einmal mehr, wie gering der Grundkonsens einer europäischen Verwaltungsrechtsdogmatik ist und welche Brüche gerade zu den deutschen Traditionen bestehen. Mit dem Beitrag werden die Umsetzungsdefizite insbesondere im Asylbewerberleistungsgesetz aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten für Gesetzgebung und Rechtsanwendung diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-09 |
Seiten 107 - 112
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: