Die beiden Entscheidungen in Sachen „Fuß“ bestätigen im Wesentlichen die bisherige Rechtsprechung des EuGH, setzen aber einige neue Akzente, die über das Arbeitszeitrecht hinaus weisen könnten. Bei beiden Verfahren ging es weniger um die Auslegung der Richtlinie als um die Frage, in welchem Ausmaß die Rechte aus der Richtlinie effektiv geltend gemacht werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-04-06 |
Seiten 147 - 156
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