Richtlinie 2000/31/EG
Nationale Vorschriften über den Vertrieb von Kontaktlinsen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“), soweit sie den Vorgang des Verkaufs von Kontaktlinsen über das Internet betreffen. Dagegen fallen nationale Vorschriften über die Lieferung von Kontaktlinsen nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.
Die Art. 34 AEUV und 36 AEUV sowie die Richtlinie 2000/31 sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach Kontaktlinsen nur in Fachgeschäften für medizinische Hilfsmittel vertrieben werden dürfen.
Urteil des EuGH vom 2. 12. 2010, Rs. C-108/09 Ker-Optika bt ./. ÀNTSZ Dél-dunántúli Regionális Intézete –
Anmerkung von Dr. Egbert Schneider, Berlin
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-10 |
Seiten 432 - 443
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