Handlungsfrei ist der Gesetzgeber auch im Umgang mit sozialrechtlichen Ansprüchen von Drittstaatsangehörigen nicht. Neben den verfassungsrechtlichen Vorgaben sind vielfältige völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen zu beachten. Nicht immer ist die Rechtsprechung von Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof diesen Anforderungen gewachsen. Das Recht der Familienleistungen bietet dafür ein instruktives Beispiel.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-11 |
Seiten 221 - 226
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