Handlungsfrei ist der Gesetzgeber auch im Umgang mit sozialrechtlichen Ansprüchen von Drittstaatsangehörigen nicht. Neben den verfassungsrechtlichen Vorgaben sind vielfältige völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen zu beachten. Nicht immer ist die Rechtsprechung von Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof diesen Anforderungen gewachsen. Das Recht der Familienleistungen bietet dafür ein instruktives Beispiel.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-11 |
Seiten 221 - 226
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.