Die Koordinierung von Familienleistungen war im EU-Recht schon immer belangvoll – kein Wunder also, wenn COM(2016)815 das Thema einbezieht. Der Vorschlag bestätigt, dass Familienleistungen auch zukünftig nicht zu indizieren sind und normiert das Elterngeld. Leistungsansprüche Nichterwerbstätiger sollen, in Anlehnung an den EuGH, vom rechtmäßigen Aufenthalt abhängen.
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