Erstmals ist die Frage beim Obersten Gerichtshof anhängig, ob das österreichische Kinderbetreuungsgeld auch bei Vorliegen einer vereinbarten Karenz nach dem Ende der 2-jährigen Karenz gem. § 15 MSchG in einen anderen EU-Mitgliedstaat gemäß der Wanderarbeitnehmerverordnung 1408/71/EWG zu exportieren ist. Diese Frage ist für all jene Eltern von Relevanz, die während ihrer mit ihrem österreichischen Arbeitgeber vereinbarten Karenz mit ihrer Familie ihren Wohnsitz außerhalb Österreichs in einem anderen EU-Mitgliedstaat begründen. Die häufigsten Anwendungsfälle sind GrenzgängerInnen, die bereits während der aufrechten Beschäftigung jenseits der Grenze wohnhaft waren, oder jene Elternteile, die nach der Geburt des gemeinsamen Kindes zu ihrem/r Partner/in ins Ausland übersiedeln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2009.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-10-01 |
Seiten 429 - 435
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