Der Beitrag fragt nach dem Entwicklungsstand der europäischen Sozialbürgerschaft, die in Anlehnung an T. H. Marshall als European social citizenship konzipiert und bezeichnet wird. Der Beitrag vertritt die These, dass das Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung des EuGH einen konsolidierten, zugleich aber labilen Zwischenstand erreicht haben.
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