Das Verhältnis zwischen dem EU-Wirtschaftsrecht und der Regelung der Erbringung von Sozialleistungen ist immer noch umstritten. So wird vertreten, es gäbe nur noch die Wahl zwischen Vergabeverfahren und dem „Open-House-Modell“. Das SGB V experimentiert mit einer Mischung aus Kartell- und Vergaberecht, obwohl beide Materien sich nach EU-Recht an sich ausschließen müssten. Ob und wie Beihilferecht vor allem für das SGB II und SGB III gilt ist immer noch unklar. Diese und weitere allgemeine Fragen zum Verhältnis von EU-Wirtschaftsrecht und dem Prozess der Leistungserbringung im Sozialrecht sollen im Folgenden erörtert werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2019.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-03 |
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