Am 28. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union unterbreitet. Mit diesem Vorhaben betritt die Kommission Neuland. Die Kompetenz der Europäischen Union auf dem Gebiet der Sozialpolitik zur Verwirklichung der in Art. 151 Abs. 1 AEUV niedergelegten Ziele, wie etwa der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, folgt aus Art. 153 AEUV. Schwierig ist nur, dass Art. 153 Abs. 5 AEUV expressis verbis das Arbeitsentgelt von der Kompetenz ausnimmt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2021.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-04 |
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