Die Alterssicherung ist von elementarer Bedeutung für jeden Sozialstaat. Sie steht in der alleinigen Verwaltungszuständigkeit der Mitgliedstaaten der EU und auch in deren Finanzierung sind die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten klar, eindeutig und unumstritten. Art. 153 IV AEUV erhält den Mitgliedstaaten auch diese Befugnisse. Dennoch ist die Alterssicherung deswegen keineswegs den EU-Einflüssen entzogen. Im Gegenteil, der Einfluss europäischer Rechtssetzung und vor allem ihrer Politikentwicklung konzentriert sich zunehmend auf die Alterssicherung. Die Rechtsgrundlagen folgen aus der unterstützenden und ergänzenden Rolle, welche die EU im Hinblick auf die Mitgliedstaaten in der Sozial-, Wirtschafts- und Währungspolitik wahrzunehmen hat. Der Beitrag zeigt, welche Auswirkungen die Alterssicherung im Hinblick auf die Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes hat, aber auch die europarechtliche Begleitung der Finanzmarktkrise sowie schließlich den Rahmen der Stabilitätsanstrengungen in der Euro-Zone.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2014.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-05 |
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