Vor kurzem hat der EuGH in der Rechtssache Alemo-Herron erneut über die Auslegung dynamisch formulierter Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang entschieden. Das Urteil des Gerichtshofs scheint auf den ersten Blick mit der geänderten Rechtsprechung des BAG zur Auslegung dynamisch formulierter Bezugnahmeklauseln kaum in Einklang zu bringen, so dass sich die Frage stellt, welche Auswirkungen die Entscheidung auf das deutsche Arbeitsrecht hat.
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