Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 1. Oktober in einem Vorabentscheidungsverfahren erneut zu einem Arzneimittelthema Stellung bezogen. Im Rechtsstreit zwischen einer niederländischen Apotheke und französischen Apothekern ging es um die Zulässigkeit einer groß angelegten Werbekampagne für eine Website. Über diese vertreibt die niederländische Apotheke nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel an französische Kunden. Der vorlegende Berufungsgerichtshof in Paris wollte wissen, ob der Apotheke verboten werden kann, mit berufsunwürdigen Mitteln Werbung zu betreiben, kostenpflichtige Links in Vergleichsportale zu setzen oder ob ihnen die Anwendung heimischer Leitlinien vorgeschrieben werden kann. Mit letzteren sollte im konkreten Fall die Kundschaft vor der ersten Bestellung angehalten werden, einen Anamnesefragebogen im Bestelltool auszufüllen. Den rechtlichen Hintergrund der Frage bilden die Humanarzneimittelrichtlinie und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-03 |
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