Der nachfolgende Beitrag soll abseits von den pauschalen Forderungen nach Mindestlohnerhöhungen klarstellen, inwiefern die EU-Mindestlohnrichtlinie (ML-RL) verbindliche Vorgaben für den deutschen Gesetzgeber trifft, die bisher keine Berücksichtigung gefunden haben. Teil I behandelt die konkrete Zielsetzung des europäischen Gesetzgebers, den zugrunde zu legenden Geltungsbereich der Richtlinie und die sich aus Art. 4 ML-RL ergebenden Handlungspflichten. Teil II (abgedruckt im nächsten Heft der ZESAR) widmet sich den Regelungen des Art. 5 ML-RL und beleuchtet dessen weitreichende Auswirkungen auf die Mindestlohngesetzgebung und die Arbeitsweise der Mindestlohnkommission.
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