Nachdem im ersten Teil des Beitrags (ZESAR 2025, 110 ff.) die Zielsetzung und der Geltungsbereich der Mindestlohnrichtlinie (ML-RL) sowie die sich aus Art. 4 ML-RL ergebenden Handlungspflichten zur Förderung von Tarifverhandlungen beleuchtet wurden, setzt sich der zweite Teil mit den in Art. 5 ML-RL aufgestellten Vorgaben zur Festsetzung gesetzlicher Mindestlöhne auseinander. Hierbei wird insbesondere die Frage aufgeworfen, ob die in Deutschland bisher praktizierte Festsetzung und Aktualisierung der Mindestlohnhöhe mit den Vorgaben der ML-RL in Einklang zu bringen ist. In diesem Zusammenhang erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Arbeitsweise der Mindestlohnkommission und den zugrundeliegenden Vorschriften im Mindestlohngesetz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2025.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-03 |
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