Die europäische Einwanderungspolitik prägt weiterhin in hohem Maße das nationale Recht. Der Vertrag von Lissabon eröffnet zusätzliche Regelungs- und Handlungsmöglichkeiten der Union, so zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen. Problematisch bleibt die Arbeitsmarktpolitik sowie die Grundrechtskonformität – so bei einem erforderlichen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug oder auch beim Leben von Asylbewerbern unter Hartz-IV-Niveau.
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