Die europäische Einwanderungspolitik prägt weiterhin in hohem Maße das nationale Recht. Der Vertrag von Lissabon eröffnet zusätzliche Regelungs- und Handlungsmöglichkeiten der Union, so zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen. Problematisch bleibt die Arbeitsmarktpolitik sowie die Grundrechtskonformität – so bei einem erforderlichen Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug oder auch beim Leben von Asylbewerbern unter Hartz-IV-Niveau.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-10-11 |
Seiten 399 - 402
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