In naher Zukunft spricht das BVerfG das letzte Wort in der Rs. Mangold; es wird entscheiden müssen, ob dieses Judikat des EuGH einen ausbrechenden Rechtsakt darstellt und damit die in der Maastricht-Entscheidung des BVerfG gezogenen Grenzen überschreitet. Die Verfasser dieses Beitrages prognostizieren, dass das BVerfG Mangold auch im Lichte neuerer Erkenntnisse, die die Entscheidung des EuGH in der Sache „Kücükdeveci“ gebracht hat, nicht als ausbrechenden Rechtsakt einordnen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-05 |
Seiten 267 - 276
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