In naher Zukunft spricht das BVerfG das letzte Wort in der Rs. Mangold; es wird entscheiden müssen, ob dieses Judikat des EuGH einen ausbrechenden Rechtsakt darstellt und damit die in der Maastricht-Entscheidung des BVerfG gezogenen Grenzen überschreitet. Die Verfasser dieses Beitrages prognostizieren, dass das BVerfG Mangold auch im Lichte neuerer Erkenntnisse, die die Entscheidung des EuGH in der Sache „Kücükdeveci“ gebracht hat, nicht als ausbrechenden Rechtsakt einordnen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2010.07.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-07-05 |
Seiten 267 - 276
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.