Zur gemeinschaftsrechtlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört die Arbeitsuche in anderen Mitgliedstaaten. Vor allem Fachkräfte in grenznahen Regionen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Eine aktuelle Entscheidung des EuGH zur grenzüberschreitenden Nutzung von Vermittlungsgutscheinen gibt nun Anlass, darüber nachzudenken, ob das deutsche Arbeitsförderungsrecht dafür gerüstet ist, auch breiteren Bevölkerungsschichten die Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts zu ermöglichen. Insbesondere Langzeitarbeitslose sind dabei vielfach auf Ermessensentscheidungen angewiesen, deren Überprüfung auf Europarechtskonformität jedoch zunehmend an Bedeutung gewinnt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-09 |
Seiten 463 - 467
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