Am 30. 4. 2011 ist das „Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ in Kraft getreten. Das Gesetz soll unter anderem die Leiharbeitsrichtlinie umsetzen. Wie im alten AÜG findet sich auch in der Neufassung ein Konzernprivileg. Der Beitrag geht der Frage nach, ob dies mit der Leiharbeitsrichtlinie vereinbar ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2011.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7938 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-04 |
Seiten 316 - 321
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