Wird eine überlassene Arbeitskraft im Beschäftigerbetrieb tätig, ist eine der zentralen Rechtsfragen jene nach der Höhe des gebührenden Mindestentgelts. Sowohl das Unionsrecht als auch das nationale Recht enthalten diesbezügliche Regelungen, die österreichische Regelung erweist sich – wie im Folgenden zu zeigen ist – ungeachtet der daran geäußerten Kritik als unionsrechtskonform.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2016.10.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7938 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-10-04 |
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